Spenglerei Sonnleitner – Christian Feucht
Bahnhofstraße 12
84364 Bad Birnbach
Telefon: 08535 / 1015
Mobil: 0160 / 98006800
E-Mail:
info@spenglerei-sonnleitner.de
USt-IdNr.: DE333895827
Stand: Juni 2026
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§ 1 Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und Leistungen der Spenglerei Sonnleitner –
Christian Feucht (nachfolgend „Auftragnehmer“)
gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern.
-
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers
gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich
anerkannt wurden.
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§ 2 Vertragsabschluss
-
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
-
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme
- mündliche oder telefonische Beauftragung
- Auftrag per E-Mail oder Messenger (z. B. WhatsApp)
- Beauftragung vor Ort
-
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen
werden gesondert berechnet.
↑ Nach oben
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Spenglerarbeiten
- Dachentwässerung
- Blechdächer und Fassadenverkleidungen
- Reparaturen und Instandsetzungen
- Maßanfertigungen
- Materiallieferungen
- Wartungs- und Serviceleistungen
- Notdienste
Technische Änderungen, die zur fachgerechten Ausführung
notwendig sind, bleiben vorbehalten.
↑ Nach oben
§ 4 Preise
-
Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.
-
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
-
Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nicht kalkulierbare
Erschwernisse werden gesondert berechnet.
-
Anfahrts-, Gerüst-, Hebe- und Entsorgungskosten werden
separat berechnet, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.
↑ Nach oben
§ 5 Zahlungsbedingungen
-
Rechnungen sind zahlbar:
- innerhalb von 5 Tagen mit 2 % Skonto, oder
- innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug.
-
Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
-
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen
entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
-
Für Sonderanfertigungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
-
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen
und Mahnkosten.
↑ Nach oben
§ 6 Materialpreise
-
Bei erheblichen Preissteigerungen von Rohstoffen oder Materialien
(insbesondere Kupfer, Aluminium, Zink, Edelstahl oder sonstigen
Metallen) zwischen Angebotserstellung und Ausführung ist der
Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.
-
Dies gilt nur bei unvorhersehbaren Marktveränderungen außerhalb
des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
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§ 7 Ausführung und Termine
-
Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich,
wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
-
Verzögerungen aufgrund von:
- höherer Gewalt
- Regen, Schnee, Sturm, Frost oder extremer Hitze
- Materialengpässen
- behördlichen Anordnungen
verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
-
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen,
sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
↑ Nach oben
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber hat sicherzustellen,
dass die Baustelle zugänglich und sicher erreichbar ist.
-
Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
-
Strom-, Wasseranschlüsse sowie erforderliche Zugänge
sind bereitzustellen.
-
Gerüste oder Hebebühnen sind vom Auftraggeber bereitzustellen,
sofern nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten.
↑ Nach oben
§ 9 Abnahme
-
Nach Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen.
-
Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Fertigstellungsanzeige oder wird die Leistung genutzt,
gilt sie als abgenommen.
-
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung
der Abnahme.
↑ Nach oben
§ 10 Eigentumsvorbehalt
-
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
-
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,
Herausgabe zu verlangen, soweit rechtlich zulässig.
↑ Nach oben
§ 11 Gewährleistung
-
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
-
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
-
Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
↑ Nach oben
§ 12 Haftung
-
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
-
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
und nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden
aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
↑ Nach oben
§ 13 Notdienst
-
Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten
können mit Zuschlägen berechnet werden.
-
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
werden gesondert ausgewiesen.
↑ Nach oben
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
-
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen
ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
-
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich die Ausführung
vor Ablauf der Widerrufsfrist, bestätigt er zugleich,
dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
-
Bei Widerruf vor vollständiger Leistungserbringung
ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten.
↑ Nach oben
§ 15 Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Ist der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand Passau.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
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Stand: Juni 2026